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24.07.2010
Gesundheitsreform laut Gutachten nicht verfassungskonform
Sozialausgleich widerspricht offenbar Gleichheitsgebot
Die Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition verstößt offenbar in einem zentralen Punkt gegen das Grundgesetz: Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Frankfurter Juristen Ingwer Ebsen im Auftrag der SPD, wie die Zeitung "Die Welt" berichtet. Dem Gutachten zufolge widerspricht der Sozialausgleich, den Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) für Geringverdiener plant, dem Gleichheitsgebot im Grundgesetz. So wie der Ausgleich funktionieren solle, stelle er das "Leitprinzip" der Krankenversicherung "auf den Kopf", zitierte die Zeitung aus dem Dokument. Es komme zu einer Ungleichbehandlung von Kassenmitgliedern. Bei der Berechnung des Sozialausgleichs werden laut Gutachten nur das Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Andere beitragspflichtige Einkommen blieben außen vor. Das führe dazu, dass Kassenmitglieder, die tatsächlich ein höheres beitragspflichtiges Einkommen haben, unter Umständen leichter in den Genuss des Sozialausgleichs kommen als solche mit niedrigem Einkommen. Für diese Berechnungsart bestehe "ein hohes verfassungsrechtliches Risiko". SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte der Zeitung, nun habe ein renommierter Staatsrechtler bestätigt, "dass Röslers Pläne nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig sind". Sie bezeichnete die Gesundheitsreform als eine "ungerechte Murks-Reform". Tatsächlich gebe es gar keinen Sozialausgleich. "Das, was Herr Rösler als automatischen Sozialausgleich bezeichnet hat, verstößt gegen das Gleichheitsgebot und ist damit verfassungswidrig."
© AFP Agence France-Presse GmbH
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