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24.07.2010
Gesundheitsreform aus Sicht der SPD nicht grundgesetzkonform
FDP-geführtes Ministerium nennt Gutachten "unseriös"
Die von der schwarz-gelben Koalition geplante Neuregelung zur Finanzierung des Gesundheitswesens verstößt nach Auffassung der SPD gegen das Grundgesetz. Ein Gutachten bestätige die Auffassung der Partei, dass die Pläne "nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig sind", sagte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles der Zeitung "Die Welt". Das Gesundheitsministerium kritisierte das Gutachten als "unseriös". Das von der SPD in Auftrag gegebene Gutachten des Frankfurter Juristen Ingwer Ebsen kommt dem Bericht zufolge zu dem Schluss, dass der von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) geplante Sozialausgleich für Geringverdiener dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes widerspricht. Bei der Berechnung des Sozialausgleichs würden nur das hauptsächliche Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt, interpretiert Ebsen laut "Welt" die Regierungspläne. Demnach blieben andere beitragspflichtige Einkommen wie Zweitjobs oder Betriebsrenten außen vor. Das führe dazu, dass bestimmte Kassenmitglieder, die unterm Strich sogar ein höheres beitragspflichtiges Einkommen haben, unter Umständen leichter in den Genuss des Sozialausgleichs kommen, als manche mit niedrigerem Einkommen. Die Pläne der Regierung sehen einen Sozialausgleich bei den künftigen Zusatzbeiträgen der Krankenkassen vor - und zwar dann, wenn diese zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigen. Die Details dazu sollen in einem Gesetzentwurf festgelegt werden, den das Gesundheitsministerium bis zum Ende der Sommerpause vorlegen will. "Ein Gutachten, das zu einem noch nicht existierenden Gesetzesentwurf erstellt wird, kann nur politisch motiviert sein und ist fachlich unseriös", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Die Versicherten könnten sicher sein, dass der Sozialausgleich "unbürokratisch und gerecht" ausgestaltet werde.
© AFP Agence France-Presse GmbH
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