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Medizin & Gesundheit

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31.07.2010

Pharmabranche unterläuft offenbar Arzneimittel-Sparpaket

Konzerne wehren sich mit Trick gegen Zwangsrabatt

Das erst vor gut einem Monat verabschiedete Arzneimittel-Sparpaket ist nach einem Medienbericht bereits von den Pharma-Konzernen unterlaufen worden. Wie das Magazin "Spiegel" berichtet, nutzen die Unternehmen eine von Experten "Preisschaukel" genannte Gesetzeslücke, um den von sechs auf 16 Prozent erhöhten Zwangsrabatt abzumildern, der ab dem 1. August gelten soll.

Dem "Spiegel" zufolge erhöhten die Konzerne Mitte Juli kurzfristig ihre Preise, nur um sie zwei Wochen später wieder abzusenken. Diese jüngsten Preissenkungen könnten sie sich laut Paragraf 130a Sozialgesetzbuch V nun auf den erhöhten Zwangsrabatt anrechnen lassen.

In den Datenbanken der Apotheker seien bei hunderten Medikamenten Preissprünge zu beobachten, berichtet der "Spiegel". Auch das Ministerium von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) sei bereits auf die Lücke gestoßen und überlege nun, die Passage nachzubessern. "Sollten wir feststellen, dass eine relevante Zahl von Unternehmen die Preisschaukel missbräuchlich nutzt, müssen wir das Gesetz noch einmal ändern", sagte der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Stefan Kapferer, dem Magazin.

© AFP
Ausgaben für Arzneimittel (AFP)
Auffällige Preisschwankungen gab es dem Bericht zufolge etwa beim Krebspräparat Erbitux, das der Pharmakonzern Merck Serono herstellt. Aber auch bei Produkten von Hexal, Sandoz Pharmaceuticals oder Fresenius Kabi seien die Bewegungen auffällig. "Wir nutzen für einige wenige Produkte die uns gebotenen rechtlichen Möglichkeiten der Preisgestaltung, um die Ertragseinbußen durch den heraufgesetzten Zwangsrabatt etwas abzumildern", bestätigte ein Merck-Sprecher nach Angaben des "Spiegels".

Der erhöhte Zwangsrabatt für die Pharmabranche gehört zu einer Reihe von Maßnahmen, mit denen Rösler das Milliardendefizit der gesetzlichen Krankenkassen eindämmen will. Zusätzlich müssen Pharmaunternehmen künftig den Zusatznutzen eines neuen Medikaments nachweisen, bevor sie mit den Krankenkassen über den Preis verhandeln können.



© AFP Agence France-Presse GmbH

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