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Deklaration von kosmetischen Produkten (INCI) |
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Zu den häufigsten Kontaktallergenen
in Kosmetika gehören die Duftstoffe. Duftstoffe, die besonders häufig Allergien auslösen, müssen nach der
Kosmetikverordnung (Teil des Lebensmittelrechts; regelt u.a. die
Verwendung und Deklaration von Inhaltsstoffen) als
Einzelstoff angegeben werden. Enthält ein Kosmetikum andere Duftstoffe, so
wird dies in der Liste der Inhaltsstoffe (engl. Ingredients) durch die INCI-Bezeichnung "Parfum" angezeigt. |
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Seit vielen Jahren werden in den Vereinigten Staaten von Amerika die
Inhaltsstoffe kosmetischer Produkte angegeben. Seit Juli 1999 hat die
Gesetzgebung in Deutschland die Richtlinien der Europäischen
Gemeinschaft zur Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von kosmetischen
Produkten in einer Ergänzung zur Kosmetikverordnung umgesetzt. Seit
diesem Zeitpunkt müssen alle Inhaltsstoffe auf der Verpackung angegeben
werden. Die Kosmetikverordnung regelt u.a. auch welche Stoffe für
Kosmetika eingesetzt werden dürfen, die Höchstmenge der jeweiligen
Stoffe, die Einsatzbereiche sowie die Bezeichnung der Stoffe. Ziel
dieser gesetzlichen Änderung ist es, für den Verbraucher Transparenz zu
schaffen, mit welchen Stoffen er in Kontakt kommt. Extrem wichtig ist
diese Information für alle Personen, die unter einer Hautallergie
leiden. Die Inhaltsstoffe eines kosmetischen Produkts werden auf der
Verpackung in der Reihenfolge der in dem Produkt enthaltenen
Konzentration gelistet. Der Stoff mit dem höchsten Anteil wird zuerst
genannt, der mit dem geringsten Anteil zuletzt. Die Kennzeichnung folgt
der sog. INCI-Deklaration. INCI ist die Abkürzung für: International
Nomenclature Cosmetic Ingredients. Diese Bezeichnungen weichen häufig
von den üblichen chemischen Namen ab. Der INCI-Name z.B. für das
Konservierungsmittel Propyl-4-hydroxybenzoat, ist Propylparaben. |
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