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Deklaration von kosmetischen Produkten (INCI)

Zu den häufigsten Kontaktallergenen in Kosmetika gehören die Duftstoffe. Duftstoffe, die besonders häufig Allergien auslösen, müssen nach der Kosmetikverordnung (Teil des Lebensmittelrechts; regelt u.a. die Verwendung und Deklaration von Inhaltsstoffen) als Einzelstoff angegeben werden. Enthält ein Kosmetikum andere Duftstoffe, so wird dies in der Liste der Inhaltsstoffe (engl. Ingredients) durch die INCI-Bezeichnung "Parfum" angezeigt.
Seit vielen Jahren werden in den Vereinigten Staaten von Amerika die Inhaltsstoffe kosmetischer Produkte angegeben. Seit Juli 1999 hat die Gesetzgebung in Deutschland die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zur Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von kosmetischen Produkten in einer Ergänzung zur Kosmetikverordnung umgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Inhaltsstoffe auf der Verpackung angegeben werden. Die Kosmetikverordnung regelt u.a. auch welche Stoffe für Kosmetika eingesetzt werden dürfen, die Höchstmenge der jeweiligen Stoffe, die Einsatzbereiche sowie die Bezeichnung der Stoffe. Ziel dieser gesetzlichen Änderung ist es, für den Verbraucher Transparenz zu schaffen, mit welchen Stoffen er in Kontakt kommt. Extrem wichtig ist diese Information für alle Personen, die unter einer Hautallergie leiden.

Die Inhaltsstoffe eines kosmetischen Produkts werden auf der Verpackung in der Reihenfolge der in dem Produkt enthaltenen Konzentration gelistet. Der Stoff mit dem höchsten Anteil wird zuerst genannt, der mit dem geringsten Anteil zuletzt. Die Kennzeichnung folgt der sog. INCI-Deklaration. INCI ist die Abkürzung für: International Nomenclature Cosmetic Ingredients. Diese Bezeichnungen weichen häufig von den üblichen chemischen Namen ab. Der INCI-Name z.B. für das Konservierungsmittel Propyl-4-hydroxybenzoat, ist Propylparaben.

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