|
|
 |
|
|
 |
 |
Seite weiterempfehlen | Druckversion |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Lasertherapie in der Dermatologie |
 |
 |
 |
 |
 |
|
|
Prinzip Das Wort LASER steht für Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation - zu deutsch "Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung".
Laserlicht entsteht, indem einem Lichtstrahl elektromagnetische Energie zugeführt wird.
Der Laserstrahl wird durch ein abgeschlossenes Gehäuse geschickt, in dem sich bestimmte Stoffe (z. B. CO2, Erbium, Rubin etc.) befinden, die dem jeweiligen Lasertyp seinen Namen geben. Diese Stoffe werden durch die zugeführte Energie angeregt, Licht auszusenden, das durch parallel ausgerichtete Spiegel reflektiert wird. |
|
 |
 |
Laserlicht
hat nur eine einzige Wellenlänge, im Gegensatz zum "normalen" Licht,
das aus vielen verschiedenen Wellenlängen besteht. Jeder Laser wirkt
abhängig von seiner Wellenlänge nur auf bestimmte Bestandteile der
Haut, z.B. auf das Wasser in den Zellen, den roten Blutfarbstoff
Hämoglobin, das schwarze Hautpigment Melanin oder auf
Tätowierungsfarbstoffe. Damit ist eine sehr gezielte Behandlung
möglich, denn nur die ausgewählten Strukturen der Haut nehmen die
Lichtenergie auf, wandeln sie in Wärme um und werden dadurch geschädigt
oder zerstört. So wird das umliegende Gewebe geschont.
Gibt der
Laser das Licht kontinuierlich ab, spricht man von cw (continuous
wave)- oder Dauerstrichlasern. Erfolgt die Lichtabgabe in Form von
kurzen Lichtimpulsen spricht man von gepulsten Lasern.
Durchführung einer Lasertherapie
Eine
Lasertherapie sollte nur von Ärzten mit besonderer Qualifikation
durchgeführt werden - insbesondere Hautärzte haben sich auf diesem
Gebiet weitergebildet und spezialisiert. Ein ausführliches
Beratungsgespräch zu Beginn der Behandlung ist dringend erfoderlich.
Grenzen und Möglichkeiten der Behandlung, die Durchführung und
eventuelle Risiken sollten eingehend erklärt werden. Auch alternative
Behandlungsmethoden sollten gründlich geprüft und mit dem Hautarzt
besprochen werden. Bei allen Laserbehandlungen muss die Haut möglichst
wenig gebräunt sein, damit die zu behandelnden Hautveränderungen sich
gut von der Umgebung abheben und die umliegende Haut so wenig wie
möglich gereizt wird. Die Laserbehandlung wird in der Regel ambulant
durchgeführt und dauert je nach Größe des zu behandelnden Areals und je
nach Lasertyp zwischen 1 und 45 Minuten. Meist bleiben die Patienten
voll arbeitsfähig. Bei großflächigen Behandlungen wie zum Beispiel im
Gesicht, sind einige Tage Erholung notwendig. Während des Eingriffs
wird das Hautareal mit Laserblitzen "beschossen", was sich wie kleine
Nadelstiche auf der Haut anfühlt. Um den gewünschten Behandlungserfolg
zu erzielen, sind mehrere Sitzungen notwendig. Die Behandlungen können
aber durchaus mehrere Wochen auseinanderliegen. Nach der Behandlung ist
die Haut normalerweise gerötet und fühlt sich wie nach einem
Sonnenbrand an. Auftretende Krusten dürfen auf keinen Fall entfernt
werden, sie heilen nach wenigen Tagen von allein ab, sowie auch
Rötungen und eventuell auftretende Pigmentveränderungen. Für einige
Wochen sind Sonnenbaden und Solarium auf jeden Fall zu meiden. In der
Sonne sollte unbedingt ein Sonnenschutz mit einem hohen
Lichtschutzfaktor verwendet werden. Sehr wichtig ist eine ärztlich
kontrollierte Nachsorge!
Laser werden z.Zt für die Behandlung folgender Hautveränderungen verwendet:
- Gefäßveränderungen wie z.B. Feuermalen, Blutschwämmchen, Spinnennävi, Couperose (roten Äderchen im Gesicht) oder Besenreiser
- Pigmentstörungen (z. B. Altersflecken, Sommersprossen, Café-au-Lait-Flecken)
- Haarentfernung
- Entfernung von Tätowierungen
- Faltenglättung
- Narbenglättung
- erhabene Muttermale
- infektiöse Hautwucherungen (z.B. Feigwarzen)
- prämaligne und maligne Tumore
Für folgende Personen ist die Lasertherapie nicht geeignet (Kontraindikationen)
Menschen
mit dunkler Haut (von Natur aus oder durch Sonnenbestrahlung) sollten
nicht mit dem Laser behandelt werden. Die Therapie von bösartigen oder
bösartig wachsenden Veränderungen der Haut sollte nur in Ausnahmefällen
und von sehr erfahrenen Lasertherapeuten durchgeführt werden.
Kosten
Handelt
es sich bei dem Eingriff um ein rein kosmetisches Problem, wie z.B.
Entfernung von Knitterfältchen oder Besenreiser, übernehmen die Kassen
keine Kosten. Es handelt sich um individuelle Gesundheitsleistungen
(IGeL). Bei starker psychischer Belastung, beispielsweise durch starken
Haarwuchs im Gesicht, werden in Einzelfällen die Kosten übernommen.
Auch hierüber sollte ausführlich mit dem Hautarzt gesprochen werden.
Weitere Informationen im Internet
Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft: www.ddl.de
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
© 2001 - 2010 hautstadt.de |
 |
|
|
 |
|