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Lasertherapie in der Dermatologie

Lasertherapie in der DermatologieLasertherapie in der Dermatologie
Prinzip

Das Wort LASER steht für Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation - zu deutsch "Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung".
Laserlicht entsteht, indem einem Lichtstrahl elektromagnetische Energie zugeführt wird.

Der Laserstrahl wird durch ein abgeschlossenes Gehäuse geschickt, in dem sich bestimmte Stoffe (z. B. CO2, Erbium, Rubin etc.) befinden, die dem jeweiligen Lasertyp seinen Namen geben. Diese Stoffe werden durch die zugeführte Energie angeregt, Licht auszusenden, das durch parallel ausgerichtete Spiegel reflektiert wird.
Laserlicht hat nur eine einzige Wellenlänge, im Gegensatz zum "normalen" Licht, das aus vielen verschiedenen Wellenlängen besteht. Jeder Laser wirkt abhängig von seiner Wellenlänge nur auf bestimmte Bestandteile der Haut, z.B. auf das Wasser in den Zellen, den roten Blutfarbstoff Hämoglobin, das schwarze Hautpigment Melanin oder auf Tätowierungsfarbstoffe. Damit ist eine sehr gezielte Behandlung möglich, denn nur die ausgewählten Strukturen der Haut nehmen die Lichtenergie auf, wandeln sie in Wärme um und werden dadurch geschädigt oder zerstört. So wird das umliegende Gewebe geschont.
Gibt der Laser das Licht kontinuierlich ab, spricht man von cw (continuous wave)- oder Dauerstrichlasern. Erfolgt die Lichtabgabe in Form von kurzen Lichtimpulsen spricht man von gepulsten Lasern.


Durchführung einer Lasertherapie

Eine Lasertherapie sollte nur von Ärzten mit besonderer Qualifikation durchgeführt werden - insbesondere Hautärzte haben sich auf diesem Gebiet weitergebildet und spezialisiert. Ein ausführliches Beratungsgespräch zu Beginn der Behandlung ist dringend erfoderlich. Grenzen und Möglichkeiten der Behandlung, die Durchführung und eventuelle Risiken sollten eingehend erklärt werden. Auch alternative Behandlungsmethoden sollten gründlich geprüft und mit dem Hautarzt besprochen werden. Bei allen Laserbehandlungen muss die Haut möglichst wenig gebräunt sein, damit die zu behandelnden Hautveränderungen sich gut von der Umgebung abheben und die umliegende Haut so wenig wie möglich gereizt wird. Die Laserbehandlung wird in der Regel ambulant durchgeführt und dauert je nach Größe des zu behandelnden Areals und je nach Lasertyp zwischen 1 und 45 Minuten. Meist bleiben die Patienten voll arbeitsfähig. Bei großflächigen Behandlungen wie zum Beispiel im Gesicht, sind einige Tage Erholung notwendig. Während des Eingriffs wird das Hautareal mit Laserblitzen "beschossen", was sich wie kleine Nadelstiche auf der Haut anfühlt. Um den gewünschten Behandlungserfolg zu erzielen, sind mehrere Sitzungen notwendig. Die Behandlungen können aber durchaus mehrere Wochen auseinanderliegen. Nach der Behandlung ist die Haut normalerweise gerötet und fühlt sich wie nach einem Sonnenbrand an. Auftretende Krusten dürfen auf keinen Fall entfernt werden, sie heilen nach wenigen Tagen von allein ab, sowie auch Rötungen und eventuell auftretende Pigmentveränderungen. Für einige Wochen sind Sonnenbaden und Solarium auf jeden Fall zu meiden. In der Sonne sollte unbedingt ein Sonnenschutz mit einem hohen Lichtschutzfaktor verwendet werden. Sehr wichtig ist eine ärztlich kontrollierte Nachsorge!

Laser werden z.Zt für die Behandlung folgender Hautveränderungen verwendet:

  • Gefäßveränderungen wie z.B. Feuermalen, Blutschwämmchen, Spinnennävi, Couperose (roten Äderchen im Gesicht) oder Besenreiser
  • Pigmentstörungen (z. B. Altersflecken, Sommersprossen, Café-au-Lait-Flecken)
  • Haarentfernung
  • Entfernung von Tätowierungen
  • Faltenglättung
  • Narbenglättung
  • erhabene Muttermale
  • infektiöse Hautwucherungen (z.B. Feigwarzen)
  • prämaligne und maligne Tumore


Für folgende Personen ist die Lasertherapie nicht geeignet (Kontraindikationen)

Menschen mit dunkler Haut (von Natur aus oder durch Sonnenbestrahlung) sollten nicht mit dem Laser behandelt werden. Die Therapie von bösartigen oder bösartig wachsenden Veränderungen der Haut sollte nur in Ausnahmefällen und von sehr erfahrenen Lasertherapeuten durchgeführt werden.


Kosten

Handelt es sich bei dem Eingriff um ein rein kosmetisches Problem, wie z.B. Entfernung von Knitterfältchen oder Besenreiser, übernehmen die Kassen keine Kosten. Es handelt sich um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Bei starker psychischer Belastung, beispielsweise durch starken Haarwuchs im Gesicht, werden in Einzelfällen die Kosten übernommen. Auch hierüber sollte ausführlich mit dem Hautarzt gesprochen werden.


Weitere Informationen im Internet

Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft: www.ddl.de

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