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Qualitätsmanagement |
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Nach §135 Abs. 2 Nr.2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sind
die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte
verpflichtet, ein „einrichtungsinternes“ Qualitätsmanagement
einzuführen und weiterzuentwickeln.
Für die Epikutantestung mit
als Arzneimittel zugelassenen Kontaktallergenen haben wir eine „Muster
- Arbeitsanweisung / - Standardverfahrensanweisung“ erstellt.
Als Vorlagen dienten
- die
gemeinsame Leitlinie von Deutscher Dermatologischer Gesellschaft (DDG)
und Deutscher Gesellschaft für Allergologie und klinischer Immunologie
(DGAKI) „Durchführung des Epikutantests mit Kontaktallergenen“
(AWMF-Leitlinien-Register Nr. 013-018; Entwicklungsstufe 1; letzte
Überarbeitung: 05/2007) und
- die Gebrauchsinformation und
Fachinformation für das beim Paul Ehrlich Institut als Arzneimittel
zugelassene Epicutantest-Programm von Almirall Hermal (Stand: November
2007).
Die beiden MS-Word - Dokumente
und die dazugehörige Anlage
können Sie hier herunterladen und an Ihr eigenes Qualitätsmanagementsystem anpassen.
Seit Anfang Mai 2009 neu ist an dieser Stelle eine „Muster - Arbeitsanweisung“ zur Durchführung der Epikutantestung mit patienteneigenem Material.
Das MS-Word - Dokument
und die dazugehörige Anlage
können Sie hier herunterladen.
Die aus unserer Sicht in allen Dokumenten zu bearbeitenden Passagen sind kursiv geschrieben.
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