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Sehr wahrscheinlich haben Sie von Ihrem Arzt einen Allergie-Pass
bekommen. Wird der Stoff, auf den Sie allergisch reagieren, auch bei
der Herstellung von Kosmetika verwendet, ist in Ihrem Allergie-Pass in
der Regel auch ein sog. INCI-Name für diesen Stoff eingetragen. INCI
ist die Abkürzung für: International Nomenclature Cosmetic Ingredients. Der INCI-Name für z. B. Propyl-4-hydroxybenzoat, ein häufig in Kosmetika eingesetztes Konservierungsmittel, ist Propylparaben.
Zu den häufigsten Kontaktallergenen in Kosmetika gehören die
Duftstoffe. Duftstoffe, die besonders häufig Allergien auslösen, müssen nach der Kosmetikverordnung (Teil des
Lebensmittelrechts; regelt u.a. die Verwendung und Deklaration von
Inhaltsstoffen) als Einzelstoff angegeben werden. Enthält
ein Kosmetikum andere Duftstoffe, so wird dies in der Liste der Inhaltsstoffe
(Ingredients) durch die INCI-Bezeichnung "Parfum" angezeigt.
Lassen Sie sich nicht durch Hinweise fehlleiten wie "dermatologisch
getestet", "hypoallergen" oder "für Allergiker geeignet". Man darf wohl
voraussetzen, dass für Produkte, die diese Hinweise tragen, nur solche
Inhaltsstoffe ausgesucht wurden, von denen bekannt ist, dass sie bisher
nie oder sehr, sehr selten Kontaktallergien ausgelöst haben. Sicherlich
hat der Hersteller solche Produkte auch einer besonderen Prüfung
unterzogen. Sie können aber nicht aus diesen Hinweisen schließen, dass
"Ihr" Allergen in diesem Produkt nicht enthalten ist.
Auch der Hinweis "duftfrei" auf einer Verpackung kann irreführend
sein. Viele Inhaltsstoffe von Kosmetika haben einen "Eigengeruch", der
von einigen Verbrauchern als unangenehm empfunden wird. Um den
"Eigengeruch" zu maskieren, also das Produkt als nicht riechend bzw.
"duftfrei" erscheinen zu lassen, werden dem Produkt Duftstoffe
zugesetzt. In der Liste der Inhaltsstoffe (Ingredients) finden Sie dann
den INCI-Namen Parfum wieder. Mit anderen Worten: "Duftfrei" heißt
nicht "frei von Duftstoffen", sondern "riecht nicht"! |
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