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Fachgesellschaft für Allergologie GPA: Neurodermitis-Basistherapie wird für Jugendliche und Erwachsene nicht erstattet

Die Basistherapie bei Neurodermitis mit wirkstoff- und konservierungsstofffreien Cremes oder Salben wird in Deutschland nur mangelhaft umgesetzt, sagt die Gesellschaft für pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPA).
15. Juni 2017

Die Basistherapie bei Neurodermitis mit wirkstoff- und konservierungsstofffreien Cremes oder Salben wird in Deutschland nur mangelhaft umgesetzt, sagt die Gesellschaft für pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPA). Der Grund dafür seien hohe Kosten, die von Betroffenen wegen fehlender Kostenerstattung durch die Krankenkassen häufig selbst getragen werden müssen. Dabei entspreche die Basistherapie, der aktuellen Leitlinie zur Neurodermitistherapie zufolge, laut Experteneinschätzungen eindeutig einer ursächlichen Therapie, so die GPA, und sei nicht nur eine reine Hautpflege. Dennoch würden die Kosten für die wichtige Basistherapie zur Wiederherstellung der Hautbarriere bei Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen nicht von den Krankenkassen übernommen, kritisiert die Fachgesellschaft.

Die Neurodermitis (Atopisches Ekzem) ist die häufigste chronische Hauterkrankung im Kindes- und Jugendalter. Sie setzt sich in vielen Fällen aber auch im Erwachsenenalter fort. Die Basistherapie der Neurodermitis besteht insbesondere in der Reduktion von Provokationsfaktoren und in der Behandlung der Haut mit Basistherapeutika. Bei den individuell sehr unterschiedlichen Provokationsfaktoren kann es sich beispielsweise um Hautirritationen (z.B. durch Textilien, Schwitzen, falsche Hautreinigung), Allergene, Kälte, Trockenheit oder psychischen Stress handeln. Betroffene versuchen diese zu (ver-)meiden. Mit Hilfe der sogenannten Basistherapeutika wird die meist vorhandene Hauttrockenheit behandelt und damit ein zentrales Element der Erkrankung, die defekte Barrierefunktion der Haut. Durch diesen Defekt wird die Abwehrfunktion gegenüber Allergenen und Umwelteinflüssen verschlechtert. Die Kosten für Basistherapeutika, auch wenn sie harnstoffhaltig sind, müssen von den Patienten mit Neurodermitis selbst getragen werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Den Betroffenen bzw. ihren Familien entstehen so ganz erhebliche Therapiekosten, die sie selbst tragen müssen.

Die Gesellschaft für pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin fordert nun, dass eine gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme für Basistherapeutika durch die Krankenkassen auch für Jugendlichen über 12 Jahren und Erwachsenen geschaffen wird.

Quelle:
Redaktion hautstadt; Gesellschaft für pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPA); „Diagnostik und Stufentherapie der Neurodermitis / The diagnosis and graded treatment of atopic dermatitis“, Thomas Werfel, Nocolaus Schwerk, Gesine Hansen, Alexander Kapp, Dtsch Arztebl Int 2014; 111(29-30): 509-20; DOI: 10.3238/arztebl.2014.0509; „Leitlinie Neurodermitis [Atopisches Ekzem; Atopische Dermatitis], Entwicklungsstufe: S2k, AWMF-Registernummer: 013-027