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Handekzem vorbeugen – Wird in der Friseurschule gelerntes langfristig umgesetzt?

Dem Entstehen von Handekzemen kann mit geeigneten Schutzvorkehrungen vorgebeugt werden.
13. Juni 2017

Dem Entstehen von Handekzemen kann mit geeigneten Schutzvorkehrungen vorgebeugt werden. Das hatte vor sechs Jahren bereits eine Studie des Forschungszentrums für Friseure und Kosmetikerinnen am Universitätshospital Gentofte in Hellerup (Dänemark) gezeigt. Der Friseurberuf ist ein Arbeitsbereich mit hohem Risiko für Handekzeme. In den Jahren 2008 bis 2010 hatten die Dermato-Allergologen deshalb an Friseur-Schulen in Dänemark entsprechende Anleitungen gegeben und Bestandsaufnahmen durchgeführt. Die Schulungen hatten damals Wirkung gezeigt: Die in der Handekzem-Vorbeugung fortgebildeten Auszubildenden entwickelten deutlich weniger Handekzeme als die Kontrollgruppe ohne Spezialschulung. Wie aber sieht die Sache Jahre später im Arbeitsalltag aus? Zeigen die damaligen Schulungsmaßnahmen auch heute noch Wirkung?

Nein, lautet die klare Antwort – bei erstem Hinsehen. Denn die Unterschiede zwischen der Schulungs- und der Kontrollgruppe in der Zahl der Handekzeme bestanden einer erneuten Befragung zufolge sechs Jahre später nicht mehr. Doch die Forscher um Sanne Skovvang Steengaard vom National Allergy Research Center vermuten, dass es nicht unbedingt ungünstige Arbeitsroutinen sein müssen, die für diese Entwicklung verantwortlich sind. Steengaard und Kolleginnen zufolge kann dies (u.a.) auch auf verbesserte Arbeitsgewohnheiten in der Kontrollgruppe zurückzuführen sein. Denn insgesamt habe es hier Verbesserungen gegeben, so die Forscher.

Die absoluten Zahlen für das Handekzem bei den Friseur/innen der Studie lagen allerdings immer noch hoch. Fast ein Viertel hatte in den vergangenen 12 Monaten ein Handekzem gehabt, und ebenfalls eine von vier erlebte Hautreaktionen auf Haarfärbemittel. Mehr als ein Drittel hatte den Beruf gewechselt. Wichtige Schutzmaßnahmen wurden im Arbeitsalltag nur von einem Teil der Proband/innen umgesetzt. Gut ein Drittel benutzte beim Haarewaschen im Salon Schutzhandschuhe und nur jede Fünfte schnitt die Haare vor dem Färben.

Wichtig für die Beschäftigten: Der Arbeitgeber hat einen Hautschutzplan und ist gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmern entsprechende Hautschutz- und Hautpflegepräparate zur Verfügung zu stellen. Informationen dazu hat auch der zuständige Arbeits- bzw. Betriebsmediziner und die zuständige Berufsgenossenschaft.

Quelle:
Redaktion hautstadt; “Hand eczema among hairdressing apprentices in Denmark following a nationwide prospective intervention programme: 6-year follow-up”, Steengaard, S. S., Bregnhøj, A. and Johansen, J. D., Contact Dermatitis 2016, doi: 10.1111/cod.12588